Rechtzeitig reagieren !

Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, können Sie diese jeden Dienstag-Morgen von einem Mitarbeiter der DEKRA und jeden Donnerstag-Morgen durch einen TÜV-Prüfer, bei uns im Haus durchführen lassen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns !

 

Woher weiß ich, wann die nächste Untersuchung fällig ist?

  • Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Wagen wieder zur Hauptuntersuchung müssen.
  • Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat.
  • Alle unsere Stammkunden erhalten außerdem rechtzeitig eine nette Erinnerung von uns.


Was Sie noch wissen sollten:

  • Seit dem 01. Januar 2010 ist die bis dahin eigenständige Abgasuntersuchung (AU) vollständiger Bestandteil der HU, in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt seitdem.
  • Seit 01.12.1999 gilt für die Hauptuntersuchung die so genannte Rückdatierung.
    Was bedeutet das für Sie ?
    • Wer beispielsweise sein Fahrzeug im Juni zur HU vorführen muss, dies jedoch erst im September veranlasst, bekommt die neue Plakette rückwirkend für Juni.
    • Wenn man die HU wiederum vorzieht,erhält man die Plakette für den Monat der Durchführung.
  • Der Fahrzeughalter hat die Mängel, die eventuell festgestellt werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
  • Der Halter muss die Prüfberichte mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren.
  • Es ist nicht erlaubt, den Vorführtermin zur HU zu überschreiten. Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 40,- € sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg
  • Alle Personenkraftwagen, Wohnmobile bis 3,5Tonnen werden als solche gesehen, müssen erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung und danach alle 2 Jahre zu Hauptuntersuchung.
  • Fahrzeuge die gewerblich zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen usw...) genutzt werden, stehen in der Pflicht, die HU jedes Jahr durchführen zu lassen.
  • LKW müssen alle 2 Jahre zur HU/AU, auch erstmals nach Neuzulassung.